Der elektronische Arztausweis oder Heilberufsausweis (eHBA) gehört inzwischen zur Grundausstattung eines jeden Arztes. Er dient nicht nur als klassischer Sichtausweis, sondern attestiert in der digitalen Welt, seinen Inhaber als „Arzt“ und gestattet ihm somit die Zugriffsrechte auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Das besagen auch die FAQ der Bundesärztekammer.
Da die Beantragung des eHBAs und die Personenidentifizierung eines jeden Arztes in größeren Einrichtungen einen immensen Zeit- und Organisationsaufwand bedeutet, unterstützen wir Sie bei diesem Prozess. Unsere Mitarbeiter wurden geschult, geprüft und zertifiziert.
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