In der Online-Akademie wurde ein neuer Kurs zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im CGM M1 PRO hinzugefügt. In diesem kostenfreien Online-Kurs finden Sie übersichtlich in Kapitel unterteilte Anleitungen – von der Aktivierung der ePA bis zum Widerspruch.
Kapitel
- Aktivierung, Zugriff und Aufruf der ePA
- Die Medikationsliste (eML)
- Daten in die ePA einstellen
- Daten aus der ePA herunterladen
- Widerspruch der ePA
- Einstellungen der ePA
- Weitere Informationen, Links und Downloads zur ePA
Mehr zur ePA für alle
Was Ärztinnen und Ärzte tun müssen / Pflichten für Leistungserbringer
- Daten einpflegen und Dokumente hochladen
Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, sofern diese in der laufenden Behandlung erhoben wurden und elektronisch vorliegen – und wenn der Patient nicht widersprochen hat. Dazu gehören unter anderem- Befunde aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Laborbefunde
- Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
- Arztbriefe
- Zugriffsrechte und Aufklärung
- Sobald ein Patient die Gesundheitskarte in das Lesegerät steckt, erhält die Praxis automatisch für 90 Tage Zugriff auf die ePA. Dieser Zeitraum kann über App verlängert oder begrenzt werden.
- Ärzte müssen ihren Patienten über den Umgang der Datenaufzeichnung, die Zugriffsmöglichkeiten, sowie über Möglichkeiten zum Widerspruch informieren – insbesondere bei stigmatisierenden Daten (z. B. psychische Erkrankungen, sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaftsabbrüche).
- Technische Voraussetzungen und Sanktionen
- Ärzte müssen die notwendige technische Ausstattung haben, um auf die ePA zugreifen zu können.
- Es besteht eine Pflicht, die neueste Softwareversion zu nutzen, sonst kann die TI-Pauschale gekürzt werden.
- Ab dem 1. Oktober 2025 wird ein Nicht-Nutzen der ePA durch Leistungserbringer als Pflichtverletzung betrachtet werden, da dann die Nutzung verpflichtend wird.